Logopädinnen und Logopäden diagnostizieren, informieren, beraten und therapieren Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen. Dieses kann organisch, funktionell oder psychisch verursacht sein. Ziel einer logopädischen Behandlung ist eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit zu erreichen. Im Einzelnen kann dies der Erwerb beziehungsweise der Wiedererwerb von Sprache, Sprechen (Artikulation) und Stimme sein, die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedereingliederung in den Beruf eines Erwachsenen, aber auch die Krankheitsbewältigung eines chronisch Kranken.

Ein weiteres Einsatzgebiet der Logopädie ist der Aufbau der Sprache bei komplettem oder teilweisem Sprachverlust nach einem Schlaganfall oder einer Schädel-Hirn-Verletzung oder die Wiederherstellung einer angepassten Oralisierung.

Die Behandlung findet in der Regel in den Behandlungsräumen der logopädischen Praxis statt. Bei entsprechender medizinischer Indikation kann eine Behandlung auch im häuslichen Bereich des Patienten erfolgen.

Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Bei privat versicherten Patienten übernimmt die entsprechende Krankenkasse die Kosten in unterschiedlichem Umfang.

Von großer Bedeutung ist die Zusammenarbeit von Ärzten und Therapeuten – insbesondere nach der ersten logopädischen Befunderhebung und bei Folgeverordnungen. Diese Zusammenarbeit gewährleistet einen effektiven und effizienten Einsatz logopädischer und gegebenenfalls anderer Therapien, wie beispielsweise Ergotherapie oder  rankengymnastik.

Logopädinnen und Logopäden unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 (207) StGB. Ihre Arbeit erfordert neben einer besonders fundierten medizinischen Ausbildung auch Kenntnisse auf anderen Gebieten wie z.B. Psychologie, Psycho- und Neurolinguistik, Phonetik, Linguistik, Pädagogik und Sonderpädagogik.